Vergütung
Soweit für einzelne Leistungen Entgelte anfallen, gelten die jeweils vereinbarten Konditionen. Mangels abweichender Regelung sind Rechnungen innert angemessener Frist zu begleichen; allfällige Steuern, Abgaben oder Drittgebühren gehen zulasten der jeweils verpflichteten Partei.